Individuelle Berufs(bildungs)orientierung ab der 8. Schulstufe (§ 13b Abatz 2 SchUG): Erlaubnis an bis zu 5 Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht zum Zweck einer persönlichen Orientierungsunterstützung fern zu bleiben. Diese Tage sind mit dem ...
Die Absolvierung der individuellen Berufsorientierung ist außerhalb der Unterrichtszeit (in den Ferien) im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich (laut ASVG § 175). Voraussetzung dafür sind auch hier die Zustimmung des/der ...
Berechtigungen zum Übertritt in eine höhere Schule (mit Matura): Voraussetzung für die Aufnahme in eine höhere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine ...