In welcher Schulstufe darf mein Kind in einem Betrieb "schnuppern" und was benötige ich dafür?
- Individuelle Berufs(bildungs)orientierung ab der 8. Schulstufe (§ 13b Abatz 2 SchUG):
- Erlaubnis an bis zu 5 Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht zum Zweck einer persönlichen Orientierungsunterstützung fern zu bleiben.
- Diese Tage sind mit dem Wunschbetrieb und der Schule abzustimmen. Von Seite der Schule ist grundsätzlich jeder Tag möglich, an dem keine Schularbeit stattfindet.
- Als Anlage finden Sie das Formular, das Sie für die Anmeldung benötigen. Dieses ist notwendig, damit der Schüler/die Schülern in der betreffenden Zeit auch versichert ist.